Vereinbarung zur Endgerätnutzung

1. Schülerinnen und Schüler, sowie das Freizeit-, Assistenz- und Verwaltungspersonal verzichten
zugunsten der zwischenmenschlichen Kommunikation und des sozialen Interagierens während des
Unterrichts und in den Pausen auf die Verwendung jeglicher digitalen Endgeräte.

2. Wir nehmen digitale Endgeräte nur dann in die Schule oder auf eine Schulveranstaltung mit,
wenn es unbedingt notwendig ist. Die Schule oder die Lehrpersonen übernehmen keine Haftung
für in die Schule mitgebrachte Geräte.

3. Wenn wir unser digitales Endgerät mitnehmen, dann verwahren wir es aber immer so, dass es
beim Eintreffen in der Schule ausgeschaltet und am dafür vorgesehenen Ort (z.B. Handygarage,
Schultasche oder Spind) aufbewahrt wird.

4. Müssen die Eltern ein Kind dringend erreichen, dann rufen die Eltern in der Schule an und das
betreffende Kind wird ans Telefon geholt.

5. Die Lehrerinnen und Lehrer können die Verwendung digitaler Endgeräte für Unterrichtszwecke
erlauben. In diesem Fall (und besonders beim Arbeiten mit KI) gilt aber generell die Internet- Policy
der Schule, herausgehoben werden folgende Punkte:

      a. Wir machen grundsätzlich keine Videos, Fotos oder Tonaufnahmen, bei denen andere Personen
          zu sehen oder zu hören sind, ausgenommen alle Personen wären damit ausdrücklich
          einverstanden.
       b. Wir beachten bei der Verwendung von digitalen Endgeräten das Urheberrecht und den
           Datenschutz.

       c. Weder laden wir Filme, Musik, Spiele oder Ähnliches über das Schulnetzwerk herunter,
           noch streamen wir über das Schulnetzwerk, es sei denn, es wäre für Unterrichtszwecke
           notwendig und von der Lehrperson ausdrücklich angeordnet.

      d. Wir führen keinerlei private Downloads egal welcher Art (z.B. Updates von Apps oder
          Betriebssystemen) über das Schulnetzwerk bzw. den schulischen Internetzugang durch.

      e. Wir rufen keinerlei Inhalte auf, die verboten oder nicht altersgerecht sind.

6. Wenn wir gegen diese Vereinbarung verstoßen, dann übergeben wir der Lehrperson auf deren
Aufforderung hin freiwillig das ausgeschaltete digitale Endgerät zur Verwahrung am dafür vor
gesehenen Ort (siehe Punkt 3.).

7. Bei mehrmaligen Verstößen gegen diese Verhaltensvereinbarung werden Erziehungsmittel im
Sinne des § 10 der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über
das Verhalten in der Schule und Maßnahmen für einen geordneten und sicheren Schulbetrieb
(Schulordnung 2024) ergriffen, jedenfalls aber erfolgt ein beratendes bzw. belehrendes Gespräch
mit der Schulleitung unter Beiziehung der Erziehungsberechtigten.
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