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Elternbrief 3 - Risikostufe 2

St. Peter am Ottersbach, am 1. Oktober 2021

Liebe Erziehungsberechtigte!

Es wurde heute verordnet, dass ab 4. Oktober 2021 für unsere Schule die Maßnahmen in Risikostufe 2 (mittleres Risiko) gelten.

Zusätzlich zu den Bestimmungen, die unabhängig von der Risikostufe sind, gilt daher ab 4. Oktober 2021 Folgendes:

  • Testungen: Alle Schüler/innen, die nicht geimpft oder genesen sind und somit keinen Nachweis gemäß § 4 Z 2, Z 3 oder Z 5 C-SchVO 2021/22 erbringen, werden verpflichtend dreimal wöchentlich getestet (zweimal mittels anterio-nasalem Antigen-Schnelltest, einmal mittels PCR-Test, wenn keine hinreichend begründbaren Hindernisse entgegenstehen). Um zu ermitteln für wen die Testpflicht gilt (und für wen nicht) dürfen die Schüler/innen nach ihrem Impfstatus gefragt werden. Ein Impfnachweis kann und soll durch einen goldenen Sticker im Ninjapass dokumentiert werden. Wer keine Auskunft erteilen möchte, ist bis zur Vorlage eines entsprechenden Nachweises testpflichtig.
  • Die Testtage sind weiterhin Montag (Antigen und PCR) und Donnerstag (Antigen). Externe Zertifikate von befugten Stellen werden anerkannt. Die freiwillige Teilnahme geimpfter/genesener Schüler/innen an den Testungen ist möglich (ausgenommen genesene Personen, die bis zum 90. Tag nach der Genesung eher keinen PCR-Test machen sollten – Gefahr eines positiven Ergebnisses trotz mangelnder Infektiosität).
  • Mund -Nasen-Schutz (MNS): Schüler/innen sowie das Lehr- und Verwaltungspersonal haben wie in der Sicherheitsphase im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume einen MNS zu tragen.
  • Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen dürfen nur geplant und durchgeführt werden, wenn die Einhaltung der Hygienebestimmungen vor Ort für die gesamte Dauer der Veranstaltung gewährleistet werden kann. Es können ein- und mehrtägige Schulveranstaltungen sowie schulbezogene Veranstaltungen (auch mit Übernachtung) stattfinden, sofern eine Risikoanalyse durchgeführt wurde und das Risiko als gering eingeschätzt wird. Ab Montag wird in allen Bundesländern Risikostufe 2 gelten.
  • Unterrichtsangebote von und Kooperationen mit außerschulischen Einrichtungen und Personen sind unter Einhaltung der Regelungen für Externe (3-G-Regel, MNS) zulässig.
  • Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten hat nach Möglichkeit im Freien zu erfolgen. Findet der Unterricht in geschlossenen Räumen statt, so ist ein erhöhter Sicherheitsabstand von zwei Metern (2m) einzuhalten.
  • ·Der Unterricht in Bewegung und Sport hat nach Möglichkeit im Freien zu erfolgen. Findet der Unterricht in geschlossenen Räumen statt, so ist der Sicherheitsabstand von einem Meter (1m) einzuhalten. Der Sicherheitsabstand darf unter den in § 22 Abs. 2 C-SchVO 2021/22 genannten Voraussetzungen unterschritten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Gutmann

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